Kurz zusammengefasst
Für den privaten Gebrauch dürfen Sie jedes Motiv sticken — in jedem Tarif.
Mit Pro dürfen Ein-Personen-Unternehmen bis zu 500 gestickte Stücke im Jahr verkaufen.
Mit Studio verkaufen Sie ohne Mengengrenze, auch mit Beschäftigten.
Die Dateien selbst dürfen Sie nie weitergeben oder verkaufen.
Die Lizenz gehört einer Person und ist nicht übertragbar.
Diese Zusammenfassung dient dem Überblick. Maßgeblich ist der folgende Lizenztext.
Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Motive aus dem Katalog von NextStitch, die als „NextStitch-Designlizenz" gekennzeichnet sind (im Folgenden „Motive").
(2) Lizenzgeber ist Andreas Ebner — DeFactory (siehe AGB § 2 und Impressum). Sämtliche Rechte an den Motiven verbleiben beim Lizenzgeber bzw. dessen Lizenzgebern.
(3) Ist bei einem Motiv oder einer Schrift eine abweichende Lizenz angegeben, geht diese vor (AGB § 8). Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Lizenznehmer
(1) Lizenznehmer ist die natürliche Person, der das NextStitch-Konto gehört. Die Lizenz ist an diese Person gebunden.
(2) Die Lizenz ist nicht übertragbar. Unterlizenzen dürfen nicht erteilt werden.
(3) Im Tarif Studio ist jede Person mit eigenem Team-Platz Lizenznehmer im Umfang dieses Tarifs.
Einräumung von Nutzungsrechten
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Motive im Umfang der Abschnitte 4 bis 6 zu nutzen, insbesondere sie zu sticken und gestickte Stücke weiterzugeben. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.
Private Nutzung
(1) In jedem Tarif, einschließlich des Pro Trials, darf der Lizenznehmer die Motive für den privaten, nicht gewerblichen Gebrauch sticken. Der Pro Trial gewährt nur diesen privaten Gebrauch; die gewerbliche Nutzung nach „Gewerbliche Nutzung im Tarif Pro“ setzt einen bezahlten Tarif Pro voraus.
(2) Gestickte Stücke dürfen verschenkt und für gemeinnützige Zwecke unentgeltlich weitergegeben werden.
Gewerbliche Nutzung im Tarif Pro
(1) Im Tarif Pro darf der Lizenznehmer gestickte Stücke verkaufen, sofern er sein Unternehmen allein betreibt — etwa als Einzelunternehmer, Freiberufler oder als einzige Person einer Gesellschaft — und die Stücke selbst stickt.
(2) Der Verkauf ist auf insgesamt 500 Stücke je Kalenderjahr über alle Motive hinweg beschränkt. Jedes gestickte Stück zählt einzeln, auch innerhalb eines Sets.
(3) Der Vertriebsweg steht dem Lizenznehmer frei, etwa Märkte, ein eigener Online-Shop, Online-Marktplätze oder Auftragsarbeiten.
(4) Nicht umfasst ist die Herstellung durch Beschäftigte, durch Lohnstickereien oder über Print-on-Demand- und sonstige Produktionsdienste.
Gewerbliche Nutzung im Tarif Studio
(1) Im Tarif Studio ist der Verkauf gestickter Stücke ohne Mengenbegrenzung gestattet, auch für Unternehmen mit Beschäftigten.
(2) Sticken dürfen die Personen, denen ein eigener Team-Platz zugeordnet ist.
Ausgeschlossene Nutzungen
Unabhängig vom Tarif ist es nicht gestattet,
die Designdateien oder daraus erzeugte Maschinendateien, auch in bearbeiteter Form, weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten oder öffentlich zugänglich zu machen;
Motive als Datei, Vorlage oder Stickmuster anzubieten;
ein Motiv als Logo, Marke oder sonstiges Unternehmenskennzeichen zu verwenden oder als solches anzumelden;
die Motive zum Training oder zur Verbesserung von Systemen der künstlichen Intelligenz zu verwenden.
Laufzeit und Ende des Tarifs
(1) Die Rechte zur gewerblichen Nutzung nach den Abschnitten 5 und 6 bestehen, solange der jeweilige Tarif besteht.
(2) Stücke, die während der Laufzeit des Tarifs gestickt wurden, dürfen auch nach dessen Ende verkauft werden.
(3) Das Recht zur privaten Nutzung nach Abschnitt 4 bleibt bestehen.
Weitergehende Nutzungen
(1) Nutzungen, die über diese Lizenz hinausgehen, etwa größere Stückzahlen ohne den Tarif Studio, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Lizenzgebers in Textform. Anfragen richten Sie bitte an contact@nextstitch.app.
(2) Gesetzliche Ansprüche des Lizenzgebers bei Nutzungen außerhalb dieser Lizenz bleiben unberührt.
